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Das Studium an der Hochschule der Künste ZHdK sieht das Absolvieren von Praktika vor. Praxiserfahrungen zu sammeln ist ein wichtiger Aspekt der Ausbildung und Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang.
Als Zeitrahmen für das obligatorische Praktikum sind mindestens 8 Wochen vorgegeben, empfohlen wird dafür die unterrichtsfreie Zeit zwischen 4. und 5. Semester, also der Übergang vom 2. ins 3. Studienjahr (Sommermonate).
Die Rechtsgrundlage des Praktikums als verbindlichem Ausbildungsbestandteil wird entsprechend Art.19 der «Bologna-A.S.O.» in der Besonderen Studienordnung (BSO) festgehalten.
Wir sind gerne bereit, Institute und Abteilungen der Vetsuisse-Fakultät Zürich bei der Suche nach geeignete PraktikantInnen zu unterstützen.
Treten Sie frühzeitig mit uns in Kontakt, wenn Sie ein dafür geeignetes Projekt planen!